Auf der INSA waren die Bootsexperten mit einem Informationsstand vertreten. Prof. Dr. Haass, Andreas Scharbatke und Evelyn Breuer standen dort für Beratungen zur Verfügung. Auch unser täglicher Bühnenvortrag zum Thema:
"Die Top 10 der aufgedeckten Schäden bei/nach einem Gebrauchtbootkauf"
kam beim Publikum gut an.
Die Messe war ebenfalls wie die Besucherzahlen überschaubar und hat noch Entwicklungspotential, sie war aber gut organisiert und die Kommunikation mit den Veranstaltern unkompliziert und freundlich.
Sehr erfolgreich waren unsere Kontakte zu ausstellenden Firmen, so dass wir aus diesem Bereich neben neuen Mitgliedern auch neue Referenten gewinnen konnten.
Nach einem Vortrag zum Thema "Elektronische Diagnosemöglichkeiten bei Bootsmotoren" durch Herrn Roland Schneider von Schneider Diagnostic (www.schneider-diagnostic.de) fand am Samstag, 04.03.2023, nach einem gemeinsamen Mittagessen die Mitgliederversammlung statt, an der sechs stimmberechtigte Mitglieder teilnahmen. Wegen des Ausfalls der Mitgliederversammlung im letzten Herbst wurden nun die Geschäftsjahre 2021 und 2022 abgehandelt und die Projekte für das Jahr 2023 vorgestellt. Die Ergebnisse der Versammlung werden wir unseren Mitgliedern in einem Rundschreiben bekanntgeben.
Wir danken der Firma Wassersport Center Eichhofer in Rheinberg, dass sie uns in ihren Geschäftsräumen entsprechende Bootsmotorenmodelle zur Verfügung stellte, um das Seminar praktisch durchführen zu können und damit die Weiterbildung unserer Sachverständigen aktiv unterstützte.
Die Mitgliederversammlung im September 2021 in der Marina Rünthe brachte es auf den Punkt: die Durchführung von Praxisseminaren, wie sie unser Verband seit vielen Jahren regelmäßig durchgeführt hat, ist unentbehrlich, auch wegen des Gedankenaustauschs und Kennenlernens der SV-Kollegen untereinander. Gleichzeitig soll unser Verband aber auch Online-Seminare anbieten. Präsidium und Geschäftsstelle werden sich dieser wichtigen Aufgabe annehmen und ein auf beiden Säulen aufbauendes Seminarprogramm erstellen.
Ein erster fester Termin könnte der Besuch der Cranchi-Werft in Norditalien Ende Februar 2022 sein (siehe Eilmeldung). Wie immer sind unsere Praxisseminare auch offen für externe Teilnehmer.
Bei Interesse an unseren Seminaren melden Sie sich bitte bei der Geschäftsstelle unter info@bootsexperten.de. Wir nehmen Sie gerne in unseren Einladungsverteiler auf.
Gleichzeitig sind wir natürlich an Referenten und Unternehmen interessiert, die Ihr Fach- und Praxiswissen an unsere Mitglieder weitergeben wollen. Auch hier ist die Geschäftsstelle der richtige Ansprechpartner.
Die nachstehenden früheren Seminarthemen sollen Ihnen lediglich einen Überblick darüber geben, mit welcher Art von Weiterbildung und Praxisseminaren sich unser Verband beschäftigt, um die hohe fachliche Kompetenz der angeschlossenen Sachverständigen und Gutachter zu sichern und auszubauen.
Experten-Aufbauseminar am Dümmer See zum Thema "Holzbootbau"
Im November 2019 trafen sich die Bootsexperten zum zweitägigen Praxisseminar bei der Werft Fricke & Dannhus in Lembruch am Dümmer See. Herr Dannhus vermittelte wertvolle Kenntnisse und es fand ein reger Austausch statt. In erster Linie ging es um die richtigen Reparaturtechniken, das Erkennen von mangelhaften Reparaturen und die Bewertung von Schäden.
Mitgliederversammlung und Experten-Praxisseminar 2019
Von Freitag, den 22.03.2019 bis Sonntag, 24.03.2019 trafen sich die Bootsexperten zur Mitgliederversammlung und zu interessanten Seminaren am Starnberger See. Das Thema "Klassischer Holzbootbau", das sehr anschaulich bei der Bootswerft Markus Glas in Possenhofen durchgeführt wurde, interessierte alle Teilnehmer sehr. Es folgte nach der Mitgliederversammlung ein Wetterseminar mit dem Meteorologen Kai Biermann. Am Sonntag standen nicht Boote, sondern Autos im Vordergrund. Besucht wurde die Firma HK-Engeneering in Polling/Weilheim.
Wieder ein Treffen auf der 50.boot
Zur 50.boot in Düsseldorf ist es dem Verein wieder gelungen, ein lockeres Treffen zu organisieren. Im Namen des Präsidiums hatte die Geschäftsstelle zu einem Gedankenaustausch und zu "Fachge-sprächen" bei einem oder auch zwei Glas Wein - natürlich auch Wasser - auf der Messe eingeladen.
Auf Initiative des Sachverständigenkollegen Franz Kirsch konnte am 24. Januar 2019 wieder der Bootsexperten-Stammtisch stattfinden. Gastgeber war das Classic Boot Forum in Halle 14 unter Federführung von Bernd Klabunde. Für das traditionelle "Glas Wein" hatte wieder einmal Franz Kirsch gesorgt und so diente das Treffen in lockerere Runde zum Gedankenaustausch und zu ersten Informationen über die Planungen für das neu angebrochene Jahr. Geschäftsführerin Evelyn Breuer konnte hierbei auf die Mitgliederversammlung am 23. März 2019 hinweisen. Gleichzeitig wurden verschiedene sehr interessante Kontakte zu potentiellen Referenten geknüpft, die im Rahmen der satzungsmäßigen Verpflichtungen zur Weiterbildung der Mitglieder der Expertenvereinigung zukünftige Seminare anbieten können. Ein herzliches Dankeschön an den Initiator Franz Kirsch.
Expertentreffen Hausboote/Schwimmende Häuser
Neun hochkarätige Experten setzten sich Anfang Oktober 2018 in der Geschäftsstelle des Deutschen Motoryachtverbandes in Duisburg zusammen und beleuchteten die aktuelle Entwicklung in den
Bereichen motorisierbarer Hausboote und schwimmender Häuser. Vor allem im Segment Hausboote entstehen schätzungsweise rund 80 % aller Objekte mehr oder weniger in Eigenbau, wichtige
Sicherheitsaspekte bleiben dabei oft auf der Strecke. Aber auch bei schwimmenden Häusern warten die Hersteller auf entsprechend angepasste und klare Richtlinien.
Professor Dr. Heiner Haass stellte, neben einer Zusammenfassung der wichtigsten Sicherheitsaspekte, erstmalig ein fundiertes Bewertungssystem für gebrauchte Objekte vor. Ein wichtiges Instrument
für die Gutachter, aber auch für Versicherer und Banken. Über die Vorbereitungen einer verbindlichen Norm, in die die umfangreichen Ausarbeitungen der Arbeitsgruppe „Hausboote“ einfließen sollen,
berichtete Dipl.-Ing. VermAss Dieter Dresbach. Wertvolle Beiträge, die unter anderem wichtige Ansatzpunkte für die Konstruktion von Hausbooten, aber auch für das Bewertungssystem bieten, kamen
aus den Reihen der Gutachter und Produzenten.
Foto:
v.l.n.r.: Günter Haija, RA Andreas Scharbatke, Franz Kirsch, Teut Juncker, Uwe Haucke, Tobias Zimmermann, Harald Feilgenhauer, Dieter Dresbach, Prof. Dr. Heiner Haass
Hinweise zum Datenschutz für Mitglieder und sonstige Interessenten
Ein kurzer Leitfaden.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der EU anzuwenden. Sie löst das bis dahin in der Bundesrepublik Deutschland geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab. Die DS-GVO steht unter https://dsgvo-gesetz.de/ zur Einsicht zur Verfügung.
Hiermit ist jede Institution und auch jede Privatperson, die personenbezogene Daten verarbeitet, verpflichtet, auf die neuen Bestimmungen umzustellen und diese auch nachweislich bekannt zu geben. Zu den personenbezogenen Daten gehören alle Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie ein Name, eine Adresse oder ein Geburtsdatum. Im Zeitalter der Digitalisierung zählen hierzu aber u.a. auch Kennnummern, Standortdaten oder Online-Kennungen, die sich aus den Arbeiten im Internet ergeben.
Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist ein Vorgang mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren oder jeder Vorgang, der das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder die Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verarbeitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung personenbezogener Daten zum Inhalt hat.
Anhand der o.g. Definitionen gem. der DS-GVO wird sich wohl jeder mit dem neuen Datenschutz beschäftigen müssen. Der Verein Internationale Bootsexperten e.V. hat dies bereits in seiner Datenschutzerklärung (siehe „Datenschutz“ in der Fußzeile) getan.
Was müssen Sie bzw. was sollten Sie nun tun? Hierzu kann kein passender Vorschlag unterbereitet werden, jedoch sollte Ihre Verarbeitung von
personenbezogenen Daten den Grundsätzen der neuen Bestimmungen enstprechen. Diese sind:
1. Die Daten müssen transparent sein,
2. sie müssen zweckgebunden sein,
3. Sie sollten auf Dateminimierung achten,
4. die Daten sollten richtig sein,
5. die Speicher sollten zweitlich begrenzt sein und
6.
die Daten sollten vertraulich behandelt werden.
Gegenüber den alten Datenschutzbestimmungen sind die neuen etwas detaillierter ausformuliert worden. Zum ersten Mal wird das „Recht auf Vergessenwerden“ gesetzlich geregelt. Auf Verlangen der betroffenen Person und/oder unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Verlangen der betroffenen Person müssen diese eigenständig durch den Verantwortlichen unverzüglich gelöscht werden. Die DS-GVO nennt folgende Fälle:
1. die Notwendigkeit der Verarbeitung ist entfallen,
2. die betroffene Person hat ihre Einwilligung widerrufen,
3. die betroffenen Person legt Widerspruch gegen die Verarbeitung ein
4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet,
5. die Löschung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich,
6.
die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotenen Dienste einer
Informationsgesellschaft für ein Kind unter 16 Jahren und ohne Zustimmung der
elterlichen Verantwortung erhoben.
Neu ist auch, dass die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) eingeführt worden ist. Wer allerdings bereits nach altem Recht dazu verpflichtet war, ist es auch weiterhin nach dem neuem Recht. Artikel 37 DS-GVO und § 38 BDSGneu nennt hier insbesondere folgende Voraussetzungen für die Benennung eines DSB:
1. es handelt sich um eine Behörde oder öffentliche Stelle mit Ausnahme der Gerichte,
2.
die Kerntätigkeit beinhaltet umfangreiche oder systematische Überwachungen von
Personen,
3.
die Kerntätigkeit beinhaltet eine umfangreiche Verarbeitung besonders sensibler
Daten,
4.
es sind mind. zehn Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung
personenbezogener Daten betraut sind, beschäftigt.
Bei Ziff. 4 ist es unerheblich, ob es sich um dauernd eingestellte, ehrenamtliche oder ob es sich um sonstige Personen handelt, die diese personenbezogenen Daten verarbeiten.
Aus dem o.g. Text können Sie entnehmen, dass Sie sich dann nicht dem neuen Datenschutzrecht entziehen können, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Hier sollten Sie in Ihren Statuten oder sonstigen Hinweisen schnellstmöglich aufmerksam machen, wie Sie im Sinne der neuen Bestimmungen mit den Daten umgehen.
Insbesondere sind folgende Angaben erforderlich:
1. Zweck, für die Ihre personenbezogene Daten verarbeitet werden,
2. von wem erhalten Sie die Daten,
3. wer hat Zugriff auf die Daten
4. Zweck der Datenverarbeitung,
5. mögliche Empfänger der Daten,
6. wie können bereits erteilte Einwilligungen widerrufen werden,
7. Dauer der Datenspeicherung,
8. Verwendung von Hilfsmittel (Cookies, Analyse-Tools und dgl.)
9. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung usw.,
10. Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und Nennung dieser,
11. Nennung eines Datenschutzbeauftragten, falls erforderlich,
12. Hinweis auf laufende Aktualität Ihrer Angaben.
Haben Sie diese 12 Punkte in einer Datenschutzerklärung beschrieben, ist nicht damit zu rechnen, dass Ihnen Abmahnungen oder Bußgelder ins Haus flattern.
Die aufgeführten Hinweise sind nicht abschließend, können keine rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen ersetzen und stellen auch keine Rechtsberatung dar. Für einen korrekten Datenschutz ist jeder selbst verantwortlich und sollte ggf. mit Fachpersonal oder mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.
Im folgenden werden einige Links genannt, die die neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beschreiben und Ihnen evtl. weitere Hilfe leisten können:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/datenschutz-node.html
https://anwaltauskunft.de/ratgeber/ihre-anwaeltinihr-anwalt
Vereinsmitglieder können sich gerne an die Geschäftsstelle wenden!
Erste Gesprächsrunde der Arbeitsgruppe "Deutsche Hausboot" in
Seelze am 21.Juni 2018.
Neuer Beitrag zum Thema "Hausboote & schwimmende Häuser" erschienen!
Nach zehn Jahren hat das Präsidium unserer im Jahre 2008 gegründeten, unabhängigen Sachverständigenorganisation erstmals gewechselt.
Am 24. März 2018 wählte die Mitgliederversammlung Herrn Professor Dr. Heiner Haass aus Hannover zum neuen Präsidenten. Haass war vorher als Vizepräsident tätig und ist seit Jahrzehnten in der Wassersportbranche international bekannt. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Marinaplanung und Wassertourismuskonzepte. Dem Segel- sowie Motorbootsport ist der 62-Jährige schon seit seiner Jugend eng verbunden.
Das Amt des Vizepräsidenten hat nun der vormalige Präsident Herr Peter Lässig, der als Bootsmotorenspezialist und Testfahrer für das Magazin boote bekannt ist, übernommen. Mit diesem „Tausch“ ist die fachliche Kontinuität an der Spitze des Vereins gewährleistet.
Um die finanzielle Seite unseres Vereins, die sich sehr stabil darstellt, kümmert sich der neu gewählte Schatzmeister Herr Günter Haija, der in Köln ein Sachverständigenbüro betreibt.
Unsere europaweit tätigen Mitglieder sind anerkannte Sachverständige unter anderem für Motor- und Segelboote, Yachten, Hausboote, Häfen sowie Steganlagen, aber auch für spezielle Bereiche wie Bootssattlerei, Fragen zu Yachtcharter und Gasanlagen. Aufbauend auf die bereits vorhandene fachliche Qualifikation unserer Mitglieder, die im Rahmen der Aufnahmerichtlinien vorausgesetzt werden, sorgen regelmäßig stattfindende praxis-orientierte Seminare in unterschiedlichen Fachgebieten für eine fundierte Aus- und Weiterbildung.
Darüber hinaus werden neue Entwicklungen in der Wassersportbranche von uns ständig beobachtet, um die Qualifikationen unserer Bootsexperten an aktuelle Marktsegmente anzupassen. So beobachten wir beispielsweise die steigende Zahl an Hausbooten und schwimmenden Häusern. Auf Basis der Fachkenntnisse unserer Mitglieder hat eine Arbeitsgruppe innerhalb unserer Vereinigung ein bisher in Deutschland einmaliges und richtungsweisendes Handbuch erstellt, das schon als Vorab-Norm an sich bezeichnet werden kann. Es enthält maßgebliche Normen und Richtlinien für die Konstruktion und den Bau von motorisierbaren Hausbooten sowie für schwimmende Häuser. Das Handbuch (Technisches Merkblatt) kann über unsere Geschäftsstelle bezogen werden.
Eine neu gegründete Arbeitsgruppe „Deutsche Hausboot“ wird sich mit einem aktiven Gedankenaustausch betroffener Kreise befassen und befindet sich im Aufbau. Unsere Geschäftsstelle ist Ansprechpartner in allen Fällen, in denen ein kompetenter Sachverständiger gesucht wird, für welches Problem auch immer. Erfahrene Mitarbeiter stehen im Rahmen einer Erstberatung für Anfragen von Privatleuten für den Handel, Versicherungen und Gerichte zur Verfügung.